Datenschutz

Datenschutz

§ 17 – Datenschutz

Hier handelt es sich insbesondere um folgende Mitgliederdaten:

Name und Anschrift, Geburtsdatum und Geburtsort, Geschlecht, Familienstand, Grad der Behinderung, Beruf, Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobil),
E-Mail-Adresse, Bankverbindung, Daten Fischerprüfung und Ausstellungsdaten Fischereischein sowie Funktionen im Verein.

Bei dieser Gelegenheit werden ggf. Fotos von Mitgliedern und folgende personenbezogene Mitgliederdaten veröffentlicht:

Name, Vereinszugehörigkeit und deren Dauer, Funktion im Verein und – soweit erforderlich – Alter bzw. Geburtsjahrgang.

Ein Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand die abgegebene Einwilligung in die Veröffentlichung von Einzelfotos sowie seiner personenbezogenen Daten allgemein oder für einzelne Ereignisse widersprechen.

Der Verein informiert das Mitglied rechtzeitig über eine beabsichtigte Veröffentlichung/Datenübermittlung in diesem Bereich und teilt hierbei auch mit, bis zu welchem Zeitpunkt ein Widerruf erfolgen kann. Wird der Widerspruch fristgemäß ausgeübt, unterbleibt die Veröffentlichung/Übermittlung. Andernfalls entfernt der Verein Daten und Einzelfotos des widersprechenden Mitglieds von seiner Homepage und verzichtet auf künftige Veröffentlichungen/Übermittlungen

Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsmäßigen Rechte (z. B. Minderheitenrechte) benötigt, wird ihm oder einem Treuhänder eine gedruckte Kopie der notwendigen Daten (oder eine digitale Kopie) gegen die schriftliche Versicherung ausgehändigt, dass Namen, Adressen und sonstige Daten nicht zu anderen Zwecken Verwendung finden und die erhaltenen Daten, sobald deren Zweck erfüllt ist, zurückgegeben, vernichtet oder gelöscht werden.

Den Gesamtvorstandsmitgliedern, sonstige Funktionären, Mitarbeitern des Vereins oder sonst für den Verein Tätigen und den Mitgliedern ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus. Eine anderweitige, über die Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke hinausgehende Datenverarbeitung oder Nutzung (z. B. zu Werbezwecken) ist dem Verein nur gestattet, sofern er aus gesetzlichen Gründen hierzu verpflichtet ist oder eine Einwilligung des Mitglied vorliegt. Ein Verkauf von Daten ist nicht erlaubt.